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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2014/005/021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Siek, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie der Begründung hierzu, abgegebenen Stellungnahme der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden geprüft und, wie in der Anlage aufgeführt, abgewogen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

b) Satzungsbeschluss

Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der zurzeit geltenden Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 19 für das Gebiet südlich "Hauptstraße", nordwestlich „An der Lohe“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 19 wird unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 28.10.2013 wurde der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Die Auslegung nebst Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat daraufhin in der Zeit vom 20.01.2014 bis zum 19.02.2014 stattgefunden.

 

In diesem Zeitraum wurden Stellungnahmen vorgebracht, die in der Anlage nebst Abwägungsvorschlägen aufgeführt sind.
 

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Anlagen

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