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ALLRIS - Auszug

03.08.2015 - 12 Bebauungsplan Nr. 15 der Gemeinde Stapelfeld Ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden wie in der Anlage dargestellt abgewogen.

 

b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 15 für das Gebiet nördlich der Wohngrundstücke "Am Drehbarg" sowie des Clubheims des VSG Stapelfeld, westlich der an die Straße "Groot Redder" grenzenden Ackerfläche sowie südlich "Königstannen", und die Begründung hierzu werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

Bemerkung zur Abstimmung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

Ja-Stimmen : 12
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0
 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen