Amt Siek

?

Kopfbereich / Header

Bürger + Gemeinde

Übersicht von Veranstaltungen und Meldungen

Sie sind hier: Bürger Gemeinden / Politik
ALLRIS - Auszug

20.07.2015 - 5 Bebauungsplan Nr. 15 der Gemeinde Stapelfeld Ge...

Reduzieren

Wortprotokoll

Zu diesem Top begrüßt der Vorsitzende Herrn Uwe Czierlinski Büro für Bauleitplanung. Herr Czierlinski erläutert anhand des Planes wo die Regenwasserversickerung erfolgen soll. Das Bodengutachten besagt das es sich um, schluffige Sande und Sande mit Schluffanteilen handelt, was eine Versickerung durchaus möglich macht.

Ausgleichsflächen werden geschaffen, durch einen Knick zwischen der Versickerung und der Ausgleichsfläche Richtung Sportplatz, durch große Stubben und durch Natursteinhaufen (Amphibien- und Reptilienschutz), weitere Knicks bei dem nördlich gelegenen nicht versiegeltem Parkplatz (Königstannen). Desweiterem wurden 5 Großume gefällt, hierfür muss ein Ausgleich von 16 Bäumen erfolgen, in der Planung sind 19 Bäume als Ersatz, die genauen Standorte müssen noch festgelegt werden. Auf Nachfrage gibt Herr Czierlinski an, das es sich um heimischen Arten handeln muss, die Wuchsform (Habitus) ist nicht Vorgegeben (z.B. Säuleneichen, Hochstämme usw.).

Das Beleuchtungskonzept liegt vor, hier sollen vier Lichtmasten an jeder Ecke einer, sowie an der Mittellinie zwei errichtet werden, sodass der Platz auch halbseitig beleuchtet werden kann, diese Möglichkeit minimiert den Stromverbrauch und die Lichtemission.

Alle Gutachten liegen nunmehr vor, der Denkmalschutz hat keine Relevanz.

Die Anregung, sich baugleiche Sportplätze und ein Erfahrungsaustausch im Hinblick auf Pflege und Folgekosten anzusehen, steht im Raum.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden wie in der Anlage dargestellt abgewogen.

 

b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 15 für das Gebiet nördlich der Wohngrundstücke "Am Drehbarg" sowie des Clubheims des VSG Stapelfeld, westlich der an die Straße "Groot Redder" grenzenden Ackerfläche sowie südlich "Königstannen", und die Begründung hierzu werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

Bemerkung zur Abstimmung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

Ja-Stimmen : 4 
Nein-Stimmen : 0 
Enthaltungen : 0 
 

Der Vorsitzende dankt Herrn Czierlinskir seine Ausführung, Herr Czierlinski verabschiedet sich.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage