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ALLRIS - Auszug

01.04.2015 - 3 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Auf Nachfrage wird den Zuhörern mitgeteilt, dass die Gremienarbeit nunmehr auf papierlose Arbeit mittels IPad umgestellt wurde.

 

Ein Einwohner erkundigt sich nach der weiteren baulichen Entwicklung in Kronshorst. Herr Beber erläutert, dass die Fläche zwischen Moorende und Heinrichstraße zum Bauland entwickelt werden soll. Es wird nunmehr ein Planungsbüro zur Änderung eines F-Planes und Aufstellung eines B-Planes beauftragt werden. Eine an den Marktgabe erfolgt frühestens im Jahr 2017.

 

In diesem Zusammenhang fragt ein weiterer Einwohner an, warum nicht erst zur Einnahmegewinnung gemeindeeigene Grundstücke als Bauland ausgewiesen werden. Herr Beber erläutert hierzu, dass die gemeindeeigene „Schulkoppel“ seinerzeit von der Gemeinde als Baupotentialfläche angesehen wurde, die Landesplanung diese Fläche jedoch nicht als erste Priorität für die Schaffung von Bauland im OT Kronshorst sieht. Weiterhin wird durch diesen Einwohner angefragt, warum keine Beteiligung der Einwohner bei der Schaffung von Bauland erfolgt sondern vielmehr alles in nichtöffentlicher Sitzung behandelt wird. Herr Beber weist diesen Vorwurf zurück, da bereits vor etwa 10 Jahren eine Einwohnerversammlung zur weiteren baulichen Entwicklung in Brunsbek stattfand, in der auch die avisierte Fläche Moorende/Heinrichstraße genannt wurde. Bei persönlichen Anfragen wird stets Auskunft über die Planungsabsichten gegeben.

 

Auf Nachfrage wird erläutert, dass es sich bei der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens in der Sitzung vom 04.02.2015 um eine Bauvoranfrage im OT Kronshorst, Langeloher Straße, handelte.

 

Erneut wird durch einen Einwohner der Standort des Ortschildes Kronshorst (Moorende) und des Zone-30-Schildes bemängelt. Herr Beber teilt hierzu mit, dass bereits in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung zugesagt wurde, dass der Bauausschuss Mitte April die Situation vor Ort begutachten wird. Nichts desto trotz liegt eine eindeutige straßenverkehrsrechtliche Anordnung des Kreises Stormarn vor, an die sich die Gemeinde Brunsbek halten muss. Jeder Einwohner ist berechtigt, gegen die Aufstellung von Straßenschildern Widerspruch beim Kreis Stormarn einzulegen.