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ALLRIS - Auszug

11.05.2022 - 5.4 Verschiedenes - Schülerbeförderungskosten

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Wortprotokoll

Auf Nachfrage einer Bürgerin erläutert Bürgermeister Schippmann kurz das Programm „OLAV. Der Kreis Stormarn hat per Satzung geregelt, dass Familien die Fahrtkosten zu weiterführenden Schulen erstattet werden, wenn diese mehr als 4km sind.

Dabei wird die kürzeste Route berechnet.

Bei konkreten Fragen zur Berechnung kann nur der Kreis Stormarn Antwort geben.

Die Gemeinde hat zusätzlich beschlossen, Hoisdorfer Familien die Kosten in den Wintermonaten zu erstatten, wenn diese den 4km-Radius unterschreiten.

 

Zudem hat sich die Gemeinde bereits vermehrt um Radwegebauten (Baumkaten etc.) bemüht. Bisher jedoch erfolglos.

 

Gemeindevertreterin Marina Stoeckler erklärt sich bereit, das Thema zudem in der morgigen Schulverbandsversammlung anzusprechen. Parallel sollten sich die betroffenen Bürger auch an den Kreis Stormarn wenden.