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ALLRIS - Auszug

10.05.2022 - 8 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Geme...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister erläutert den Sachverhalt. Ferner stand die Frage im Raum, ob die Hochspannungsleitungen im Plangebiet in ausreichender Höhe verlaufen. Die Standortprüfung von ro B2K vom 05.05.2021 erläutert hierzu, dass die Fläche durch die diagonal verlaufende 110kV-Leitung eine optische Vorprägung besitzt und Hemmnisse für eine Bebauung enthält. Im Rahmen einer Leitungsanfrage konnte mit der SH-Netz AG bereits eine Abstimmung getroffen werden, dass einer Bebauung mit einer Feuerwehr bis zu einer Höhe von maximal 12 Metern oberhalb Terrain zugestimmt wird.

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Beschluss:

Aufstellungsbeschluss
Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für das Gebiet im Ortsteil Meilsdorf nördlich der 'Alten Landstraße' (K 39), westlich der Straße 'Drift', östlich der Bebauung 'Alte Landstraße 18' und südlich einer landwirtschaftlich genutzten Fläche, die 30. Änderung aufgestellt.

 

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 - Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer Feuerwache

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Mit der Ausarbeitung des Panentwurfs und der Begleitung des Planverfahrens wird das Büro r Bauleitplanung, Ass. jur. Uwe Czierlinski, Kronberg 33, 24619 Bornhöved, beauftragt.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 11 
Nein-Stimmen : 0 
Enthaltungen : 1

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Anlagen zur Vorlage