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ALLRIS - Auszug

13.10.2014 - 5.1 Konzeptvorstellung der Hermann Jülich Werkgemei...

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Wortprotokoll

Es sind drei Vertreter der Hermann Jülich Werkgemeinschaft auf Einladung von Herrn Schippmann erschienen, die ihr Konzept für das Grundstück im Moorweg 3 mit angrenzender Wiese zum Achtern Diek hin vorstellen möchten.

Das Grundstück ist mit einem Wohngebäude sowie einer privaten Reithalle mit 15

Pferdeboxen bebaut. Die Hermann Jülich Werkgemeinschaft e.V. steht bereits in Vertragsverhandlungen mit dem Eigentümer, möchte jedoch vorab klären, ob die Gemeinde Hoisdorf dem beabsichtigten Projekt positiv gegenübersteht. Vor ca. 8 oder 9 Jahren begann die Werkgemeinschaft mit dem Arbeiten von Pferden und Reittherapien für behinderte und nicht behinderte Menschen. So ein Projekt würde die Hermann Jülich Werkgemeinschaft gerne in Hoisdorf starten, und zwar würden ca. 15 Ponys gehalten werden, wobei auch evtl. Ein-

stellerplätze für alte Pferde vorstellbar sind. Ca. 12 Behinderte  würden vormittags mit zwei VW-Bussen gebracht werden, die die Pferde versorgen und mit ihnen auf der angrenzenden Wiese reiten. An den Nachmittagen ist geplant, Kindern Reitunterricht zu geben, wobei die Anzahl der Kinder auf fünf begrenzt sein würde. Dadurch würden soziale Kontakte zwischen Behinderten und Nichtbehinderten geknüpft werden können.

Äußere bauliche Veränderungen sind nicht geplant. In der Reithalle würde jedoch ein Teil  für den Bereich Aufenthaltsraum und Umkleidekabinen abgetrennt werden. Das Wohngebäude soll auch weiterhin als Wohnhaus für Personal genutzt werden.

Was das Verkehrsaufkommen anbelangt, wird dieses im Rahmen bleiben. Die beiden VW-Busse, die die 12 bis max. 16 Behinderte bringen und abholen, sind zwischenzeitlich nicht vor Ort. Für das Personal mit 4 bis 6 Personen werden 2 bis 4 Pkw gerechnet. Dazu kämen noch die Fahrzeuge der Eltern, mit denen die ca. 5 Kinder zum Reitunterricht kommen.

Parkmöglichkeiten können auf dem Grundstück geschaffen werden.

Herr Schippmann weist die Vertreter der Hermann Jülich Werkgemeinschaft darauf hin, dass ein Immissionsgutachten sowie ein Gutachten über Geruchsbelästigungen zum Schutz der Wohnbebauung im Falle des Einvernehmens der Gemeinde vorgelegt werden müssten.   


Der Bauausschuss spricht sich nach eingehender Beratung dafür aus, dass nach den Besprechungen innerhalb der Fraktionen die Angelegenheit in der Gemeindevertretung behandelt und darüber entschieden werden sollte.
 

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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

Ja-Stimmen              :              5
Nein-Stimmen              :             
Enthaltungen              :