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ALLRIS - Auszug

02.02.2022 - 7 Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Brunsbek Gebi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr H. Schmidt berichtet ausführlich aus der Vorberatung im Bauausschuss Brunsbek am 11.01.2022. Aufgrund der Beratung wurden folgende Änderungen aufgenommen:

 

Seite 11 der Sitzungsvorlage: Der Wehrführer der FF Langelohe ist gleichzeitig stv. Gemeindewehrführer, sodass die Beteiligung korrekt war.  

 

Seite 68, 09 c) der Sitzungsvorlage: Hier wurde die Änderung vorgenommen, dass keine Lichtquellen über 3000 Kelvin verwendet werden dürfen, da diese Werte nicht mehr insektenfreundlich wären (je weniger Kelvin, desto wärmer das Licht). Das Protokoll des BA wird dahingehend in der nächsten Sitzung des BA angepasst werden.

 

Seite 111 der Sitzungsvorlage: In der Begründung des Bebauungsplanes wurde nunmehr auch auf die Vereinigten Stadtwerke für den Anschluss an das Glasfasernetz verwiesen.  

 

Seite 63 und 69 der Sitzungsvorlage: Die Dachneigung in den Teilgebieten 3 und 4 wurde nunmehr von größer gleich 18° auf größer gleich 28° geändert.

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Beschluss:

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und wie im Abwägungsvorschlag, der zur Vorlage 2021/003/308-1 als Anlage dargestellt ist, abgewogen.

 

b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 r das Gebiet Grundstücke "Dorfstraße 23 - 27" im Ortsteil Papendorf sowie der Entwurf der dazugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht werden in den vorliegenden Fassungen, die der Vorlage 2021/003/308-1 als Anlage beigefügt sind, gebilligt.

 

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Gem. § 4 (2) BauGB sind den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, die auszulegenden Unterlagen zur Stellungnahme vorzulegen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 13
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0

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Anlagen zur Vorlage