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ALLRIS - Auszug

27.01.2022 - 4 Einwohnerfragen

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Wortprotokoll

Ein Zuhörer erkundigt sich, ob bei der geplanten Erweiterung des Gewerbegebietes Bültbek (B-Plan Nr. 8, 5. Änderung) die erhöhte Lärmbelästigung der Anlieger berücksichtigt wurde. Der Anlieger befürchtet einen massiven Wertverlust seiner Immobilie. Herr Reppel teilt mit, dass im Verfahren des B-Planes schallschutztechnische Untersuchungen berücksichtigt werden.

 

Zum gleichen Thema erkundigt sich ein Zuhörer, warum grundsätzlich neue Gewerbegebäude geschaffen werden sollen, aus seiner Sicht rden diverse leerstehende Gebäude zur Verfügung stehen. Weiterhin sieht er Probleme bei den Parkplatz-Kapazitäten.

Herr Reppel erläutert, dass das betriebswirtschaftliche Risiko beim Bau von neuen Immobilien bei dem Investor liegt. Der Nachweis von ausreichenden Parkplätzen ist Bestandteil des Genehmigungsverfahrens.

 

Eine Zuhörerin fragt nach dem Grund r die Gewerbegebietserweiterung. Aus ihrer Sicht verbleiben keine Gewerbesteuereinnahmen bei der Gemeinde Siek, da der Kreis Stormarn diese komplett vereinnahmen würde.

Herr Reppel erklärt, dass der Investor bereits vor ca. 10 Jahren den Wunsch der Erweiterung seines Betriebes geäert hat. Seinerzeit stand die Fläche nicht zur Verfügung. Der Betrieb musste sein Gewerbe teilweise nach Trittau umsiedeln.

In der Gemeindevertretung herrscht die mehrheitliche Meinung, dass ortsansässige Betriebe gehalten und unterstützt werden sollten. Zudem stellt Herr Reppel klar, dass aus jeder Gewerbesteuereinnahme ein Anteil bei der Gemeinde Siek verbleibt. Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer sind existentiell wichtig r infrastrukturelle Investitionen.

 

Eine Zuhörerin erkundigt sich, ob zur Erweiterung des Gewerbegebiets eine öffentliche Informationsveranstaltung stattfindet, auf der die Sieker Bürger Einwendungen und Bedenken vortragen können.

Herr Bitzer verneint dies und informiert, dass hinsichtlich der Änderung des B-Planes Nr. 8 eine öffentliche Bekanntmachung im Markt erschienen ist. Im Rahmen des Verfahrens wurden Eingaben von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange aufgenommen. Diese werden nun geprüft und abgewogen.

 

Es wird seitens der Zuhörerin gefragt, ob es bereits Verkehrszählungen und entsprechende Auswertungen im Rahmen der Gewerbegebietserweiterung und des geplanten Golfhotels gibt.

Herr Reppel erläutert, dass ein Verkehrsgutachten noch nicht vorliegt, aber im Rahmen des Planverfahrens erstellt wird. Zum geplanten Golfhotel liegen noch keine Antragsunterlagen vor.