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ALLRIS - Auszug

01.12.2021 - 7 Neufassung der Satzung des Schulverbandes für d...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Das Gremium ist sich einig, dass der Spätdienst bleiben soll.

Der § 4 Ganztagsangebot, Durchführung Absatz 3 Ein Spätdienst bis 17.00 Uhr kann allerdings nur angeboten werden, wenn mindestens fünf Schüler diesen in Anspruch nehmen und wird gesondert geleistet, wird nicht gestrichen und bleibt somit in der Satzung.

Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob die Kostendeckung bei 3 Schülern schon gegeben ist.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Die Kalkulation erfolgte ohne die Berücksichtigung des Spätdienstes (sh. Anmerkungen zu TOP 6). Ungeachtet dessen wird der Personalaufwand für die Betreuung von 3 Kindern als unverhältnismäßig hoch empfunden. Aus versicherungsrechtlichen Gründen kann die Betreuung nicht nur von einer Person vorgenommen werden, sondern es müssen mind. 2 Personen anwesend sein. Es wird dringend empfohlen, den Spätdienst nicht mehr anzubieten, da dies weder bedarfsgerecht noch verhältnismäßig wäre.

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Beschlussvorschlag:
Die Schulverbandsversammlung Stapelfeld beschließt die Neufassung der Satzung über die Einrichtung „Offene Ganztagsschule“ zum 01.02.2022, wie sich aus dieser Sitzungsvorlage ergibt. Die Gebühren sind analog der Beschlussfassung über die Gebührenkalkulation 2022 zu übernehmen.

mit folgender Ergänzung zu beschließen:

Der § 4 Ganztagsangebot, Durchführung Absatz 3 Ein Spätdienst bis 17.00 Uhr kann allerdings nur angeboten werden, wenn mindestens fünf Schüler diesen in Anspruch nehmen und wird gesondert geleistet, wird nicht gestrichen und bleibt somit in der Satzung.

 

Die Satzung ist auszufertigen und bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 3 
Nein-Stimmen : 0 
Enthaltungen : 0 
 

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Anlagen zur Vorlage