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ALLRIS - Auszug

24.11.2021 - 20 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 mit...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf die Vorlage wird verwiesen.

 

Herr Bitzer merkt an, dass sich der Text in der Kurzbeschreibung zum Produkt „Schülerbeförderung“ (Seite 43 des Haushaltsplans) auf die Gemeinde Hoisdorf bezieht. Die Verwaltung wird gebeten, dieses zu ändern.

Außerdem teilt er mit, dass die Gemeinde Siek bei der Haushaltsplanung 2022 von insgesamt rd. 1,5 Mio. Euro Kosten r die Kinderbetreuung und Schulen ausgeht.

 

Folgende Mittel sind noch im Haushalt bereit zu stellen:

20.000,00 €  Neuaufforstung der Fläche „Lehmland“

50.000,00 €  Planungskosten „Neue Straße“

  5.000,00 €  Zuschuss SV Siek “Bundesfreiwilligendienst“

 

Von Seiten des Ausschusses stellt sich die Frage, ob verwaltungsseitig Mittel für die „Überdachung Kellereingang Gebäude Hansdorfer Weg 1“ eingeplant wurden.

 

Anmerkung der Protokollführerin: Laut Mitteilung der zuständigen Sachbearbeiterin wurden Mittel eingeplant.

 

Vermutlich sind die verwaltungsseitig vorgelegten - äerst umfangreichen Unterlagen für die korrekte Beschlussfassung erforderlich, aber von Seiten des Ausschusses wird angefragt ob es möglich ist, r die Beratungen im Finanzausschuss (FA) nur / zusätzlich die jeweiligen Mittelanforderungen der Sachbearbeiter vorzulegen, da die Planung so einfacher nachvollziehbar und ggf. durch den FA leicht zu ergänzen wäre.

Die Verwaltung wird um Prüfung und Stellungnahme gebeten.

 

Anmerkung der Verwaltung: Nach § 79 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) werden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit den vorgeschriebenen Anlagen von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung beraten.

Mit Runderlass vom 07.01.2005 zu § 79 Absatz 1 der Gemeindeordnung Beratung und Beschlussfassung über Haushaltssatzungen hat das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein auf die Rechtslage hingewiesen und ausgeführt, dass eine Nichtbeachtung dieser zwingenden Vorgaben zur Folge hat, dass der Beschluss über die Haushaltssatzung verfahrensfehlerhaft zustande kommt und die Satzung angreifbar wird.

Eine Vorlage der jeweiligen Mittelanforderungen kann verfahrensbedingt nicht erfolgen.

Der Bürgermeister wird hierzu ausführlich berichten.

 

Desweiteren wird die Verwaltung von Seiten der Anwesenden gebeten, eine Gegenüberstellung - Pflichtausgaben / Einnahmen / Verbleib bei der Gemeinde vorzulegen.

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Abschließend fasst der Finanzausschuss folgenden Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Haushaltssatzung, den Ergebnis- und den Finanzplan und den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Ja-Stimmen : 5
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0
 

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Anlagen zur Vorlage