Amt Siek

?

Kopfbereich / Header

Bürger + Gemeinde

Übersicht von Veranstaltungen und Meldungen

Sie sind hier: Bürger Gemeinden / Politik
ALLRIS - Auszug

08.11.2021 - 8 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Geme...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Der Bürgermeister verweist auf die Vorlage und die Beratung in der Sitzung des Bauausschusses am 27.10.2021.

Seitens der Gemeindevertretung wird darauf hingewiesen, dass keines der umliegenden Gebäude höher als 10 m ist und die aufgeführte Abtreppung der Gebäudehöhen zur anderen Seite realisiert ist. Eine Gebäudehöhe von 12 m nnte damit in dem Bereich zu hoch sein.

Im laufenden Verfahren ist darauf zu achten, dass alle Vorstellungen der Gemeinde geregelt werden.

Reduzieren

Abschließend fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

a) Aufstellungsbeschluss

Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für das Gebiet südlich des Gewerbegebietes "Bültbek", westlich der Bebauung Hauptstraße 12a - 16 (nur gerade Hausnummern), östlich des Golfplatzes Siek, die 17. Änderung aufgestellt.

 

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

- Ausweisung eines Gewerbegebietes zur Schaffung der planungsrechtlichen

  Voraussetzungen für die Erweiterung eines ortsansässigen Gewerbebetriebes sowie

  nachrangig auch für die Ansiedlung von Start-Ups.

 

- Ausweisung eines Sondergebietes zur Errichtung eines Transportmuseums.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Mit der Ausarbeitung des Panentwurfs und der Begleitung des Planverfahrens wird das Planungsbüro Dörr GbR, Am Heuberg 22, 21755 Hechthausen, beauftragt.

 

b) Billigung der Planunterlagen

Die Planunterlagen werden in der vorliegenden Fassung vom Oktober / November 2021, wie sie der Sitzungsvorlage 2021/005/457-1 beigefügt sind, gebilligt.

 

c) Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend

Reduzieren

Dokument nicht im Bestand.
Reduzieren

Anlagen zur Vorlage