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ALLRIS - Auszug

22.11.2021 - 13 Satzung über die Sondernutzungen an öffentliche...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Nach kurzem Sachvortrag aus der Sitzung des Finanzausschusses und anschließender eingehender Diskussion ergeht folgender

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Beschluss:
Die Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Gemeinde Hoisdorf wird, wie im Entwurf zur Anlage an diese Vorlage ersichtlich, mit folgenden Änderungen beschlossen:

Zu § 3 Abs. 1

Nr. 1: Es dürfen maximal 15 Werbeanlagen (Plakate) aufgestellt werden.

 

Nr. 3: Das Anbringen der Werbeanlagen darf nur an Lichtmasten im Gehwegbereich erfolgen. Die Werbeanlagen dürfen nicht in den Raum über der Straße und / oder über den Rad-/Gehweg ragen.

 

Zu § 7 Abs. 1

Nr. 1: […] mehr als 15 Werbeanlagen aufstellt

 

Nr. 2: anpassen auf 0,5 m²

 

Nr. 3: entfällt

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 12 
Nein-Stimmen :   1 
Enthaltungen :   0 
 

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Anlagen zur Vorlage