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ALLRIS - Auszug

09.11.2021 - 11 Satzung über die Sondernutzungen an öffentliche...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Vorlage wird vorgestellt.
Nach angeregter Diskussion über die Anzahl, die Größe und die Höhe, in der die Werbeschilder angebracht werden sollen, ergibt sich, dass die Mehrheit für eine maximale Anzahl von 15 Werbeschildern ist, dass die Größe maximal 0,5 m² (DIN A1) betragen darf und dass keine bestimmte Höhe vorgegeben werden soll, in der die Werbeschilder angebracht werden müssen.

Die maximale Anzahl von 15 Werbeschildern bezieht sich auf das gesamte Hoisdorfer Gebiet inklusive Oetjendorf. Demzufolge werden keine Obergrenzen für einzelne Ortsteile festgelegt.

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Beschlussvorschlag:
Die Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Gemeinde Hoisdorf wird mit folgenden Änderungen beschlossen:

 

Zu § 3 Abs. 1

Nr. 1: Es dürfen maximal 15 Werbeanlagen (Plakate) aufgestellt werden.

Nr. 3: Das Anbringen der Werbeanlagen darf nur an Lichtmasten im Gehwegbereich erfolgen. Die Werbeanlagen dürfen nicht in den Raum über der Straße und / oder über den Rad-/Gehweg ragen.

 

Zu § 7 Abs. 1

Nr. 1: […] mehr als 15 Werbeanlagen aufstellt

Nr. 2: anpassen auf 0,5 m²

Nr. 3: entfällt

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 5
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0
 

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Anlagen zur Vorlage