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ALLRIS - Auszug

09.11.2021 - 9 Niederschlagswassergebühr - Gebührenvorauskalku...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister erläutert, dass die Größe der Flächen bei der Einführung der Niederschlagswassergebühr lediglich geschätzt wurde. Der aktuell vorliegenden Kalkulation liegen die tatsächlichen Größen der Flächen zugrunde. Diese wurden von Hamburg-Wasser ermittelt.

 

Die Amtsverwaltung wird um Prüfung gebeten, ob eine Verrechnung der in den Jahren 2019 und 2020 entstandenen Unterdeckung von 47.600 € rechtlich zulässig ist.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 9 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2005 ist eine sich am Ende des Kalkulationszeitraums aus einer Abweichung der tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ergebende Kostenüber- oder unterdeckung innerhalb der auf die Feststellung der Über- oder Unterdeckung folgenden drei Jahre auszugleichen.

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Beschlussvorschlag:
Der Gebührensatz von 0,44/m²r die Erhebung der Niederschlagswassergebühr gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Niederschlagswasser der Gemeinde Hoisdorf wird beschlossen.

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 5
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0
 

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Anlagen zur Vorlage