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ALLRIS - Auszug

27.10.2021 - 8 Bebauungsplan Nr. 3, 5. Änderung der Gemeinde S...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Mitglieder des Bauausschusses beraten über die B-Plan-Festsetzung hinsichtlich zu erhaltener Bäume. Es besteht Einigkeit darüber die Bäume im nordöstlichen Bereich (angrenzend an das gemeindeeigene Grundstück) als zu erhaltenen Bäume festzusetzen. Die Baugrenze ist entsprechend zu verschieben.

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Beschlussvorschlag:
a) Billigung der Planunterlagen

Die Planunterlagen werden in der vorliegenden Fassung vom 04.10.2021 gebilligt.

Die Bäume im nordöstlichen Bereich (angrenzend an das gemeindeeigene Grundstück) sind als zu erhaltenen Bäume festzusetzen. Die Baugrenze ist entsprechend zu verschieben.

 

b) Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 7
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0

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Anlagen zur Vorlage