Amt Siek

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ALLRIS - Auszug

04.10.2021 - 6 Bericht der Verwaltung

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Wortprotokoll

Die Verwaltung berichtet zur Bundestagswahl. Von den 8.182 Wahlberechtigten im Amt Siek haben 6.969 Wähler aktiv gewählt. Die ist eine Wahlbeteiligung von 85,1%. Davon haben 2.316 per Briefwahl gewählt. Der Vorsitzende ergänzt, dass bei der Angabe zur Wahlbeteiligung der einzelnen Gemeinden nur Urnenwähler berücksichtigt sind.

 

Der Neubau der 30 kV-Leitung zur Versorgung des MHKW über Gemeindegebiet wurde auch von der Unteren Naturschutzbehörde genehmigt. Das Provisorium entlang der L222 wird nach Fertigstellung nicht mehr benötigt.

 

Ab dem 01.01.2020 greift die Novellierung des Landeswassergesetztes. Dies verpflichtet Kommunen in der Bauleitplanung mehr auf die Oberflächenentwässerung einzuwirken, damit der Eingriff in den Wasserhaushalt und die Belastung für die Gewässer so gering wie möglich gehalten werden. Dies bedeutet einen Mehraufwand in der Planung und stärkere Einbeziehung der Unteren Wasserbehörde des Kreises, um die geforderten Nachweise erbringen zu können. Gleichfalls ist das Satzungsrecht anzupassen. Die Kommunen müssen ihr Gemeindegebiet in Bezug auf die Art der Oberflächenentwässerung definieren, um u.A. die Übertragung der Beseitigungspflicht vornehmen zu können.