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ALLRIS - Auszug

09.09.2021 - 7 Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen und ...

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Wortprotokoll

Sachverhalt:
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.

Unter dem Sachkonto 538100.5221 (Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens) kam es aufgrund mehrerer Kanalreparaturen zu einem überplanmäßigen Aufwand von rund 100.000 €. Bis zum Jahresende stehen weitere Kosten im Rahmen der Unterhaltung an, so dass die Deckungsfähigkeit innerhalb des dazugehörigen Budgets 07-UNT-538100 nicht mehr gegeben ist.

 

Im Zusammenhang mit der Aufstellung eines möglichen Nachtragshaushaltes für 2021 wurden daraufhin die Haushaltsansätze überprüft und festgestellt, dass nicht benötigte Haushaltsmittel unter dem Sachkonto 538100.42410600 (Sielabgabe) bis zu einer Höhe von 200.000 € zur Deckung zur Verfügung gestellt werden können. Ein Nachtragshaushalt ist somit zur Zeit nicht erforderlich.

 

Im Hinblick auf die Höhe des überplanmäßigen Aufwands für das Jahr 2021 im Budget 07-UNT-538100 bedarf es nunmehr einer Zustimmung durch die Verbandsversammlung.

 

Diese ist gem. §82 GO nur zulässig, wenn sie unabweisbar und die Deckung gewährleistet ist.

 

Die überplanmäßigen Aufwendungen sind zur Sicherstellung der gefahrlosen Schmutzwasserbeseitigung dringend erforderlich und damit unabweisbar. Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen im Produktsachkonto 538100.42410600.


 

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Beschlussvorschlag:
 

Den überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen im Budget 07-UNT-538100 wird in einer Höhe von bis 200.000€ zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen/Minderauszahlungen bei dem Sachkonto 538100.42410600 Sielabgabe. Die Unabweisbarkeit wird festgestellt

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 4
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0