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ALLRIS - Auszug

09.09.2021 - 6 Änderung der Entschädigungssatzung des Abwasser...

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Wortprotokoll


Sachverhalt:
 

Mit Wirkung vom 1. Januar 2021 ist die Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungsverordnung - EntschVO) vom 3. Mai 2018 gndert worden.

Somit könnte eine Anpassung der Entschädigungssatzung des Zweckverbandes Abwasserverband Siek erfolgen.

Es wurden folgende Änderungen vorgenommen:

 

Die monatliche Pauschale wurde von 9,00 € auf 10,00 € und das Sitzungsgeld von derzeit 23,00 € auf neu 24,00 € erhöht.

 

Weiterhin wurde die monatliche Verbandsvorsteher-Entschädigung von 326,00 € auf 345,00 € angehoben. Hier ist keine Änderung erforderlich, da bereits der Höchstsatz berücksichtigt wird.

 

Da in der Vergangenheit jeweils die Höchstsätze in den Entschädigungssatzungen angepasst wurden wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, die Änderungen nicht betragsmäßig, sondern „in Höhe des Höchstsatzes der Verordnung“ anzupassen. Dies hätte den Vorteil, dass künftige Änderungen automatisch angepasst werden würden.

 

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Beschlussvorschlag:
 

Die Verbandsversammlung beschließt die 3. Änderung der Entschädigungssatzung des Zweckverbandes Abwasserverband Siek, wie sie sich aus der Anlage zur Vorlage ergibt.

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 4
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0
 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage