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ALLRIS - Auszug

09.09.2021 - 5 1. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des...

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Wortprotokoll

Sachverhalt:
 

Der Vorsitzende erinnert an die Beratungen in den einzelnen Gemeinden und verweist auf die Ausführungen der Verwaltung wie folgt:

 

1. Änderung der Bekanntmachungsverordnung

 

Die Landesverordnung über die örtliche Bekanntmachung und Verkündung (BekanntVO) ist gndert worden. Insbesondere für die Bekanntmachung im Internet, die r alle Kommunen im Amt Siek genutzt wird, sind Änderungen erfolgt, die in die Verbandssatzung aufzunehmen sind. So ist weggefallen, dass bei Rechtsetzungsverfahren (z. B. Satzungen) vor der Bereitstellung im Internet eine Veröffentlichung in der Zeitung erfolgen muss. Gleichzeitig ist neu in der Verbandssatzung zu regeln, dass die Bekanntmachungen mit einem Bereitstellungsdatum versehen werden müssen (§ 4 Abs.1 BekanntVO).

 

Zusätzlich ist die Verpflichtung aufgenommen worden, dass in der Verbandssatzung eine Bezugsangabe für Textfassungen von Satzungen erscheinen muss. Jeder Person ist zudem das Recht einzuräumen, sich Satzungen in einer Textfassung kostenpflichtig zusenden zu lassen und das Amt muss entsprechende Exemplare vorhalten (§ 6 Abs. 2 BekanntVO). Die Übergangsregelung des § 6 a BekanntVO verpflichtet zur Umsetzung bis zum 31.03.2021. In Abstimmung mit der Kommunalaufsicht ist es unschädlich, wenn die Regelungen pandemiebedingt erst zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen werden.

 

Die Änderung der BekanntVO wurde zum Anlass genommen, die bisher im Amt Siek verwendete Formulierung von „amtliche“ auf „öffentliche bzw. örtliche“ Bekanntmachung zu ändern. Da die öffentlichen Bekanntmachungen in ehrenamtlich verwalteten Verbänden durch das Amt zu erfolgen haben, wurde in dem Dokument, welches in Allris bereitgestellt und nachrichtlich in den Bekanntmachungskästen der Gemeinden ausgehängt wird (nicht verpflichtend), der Zusatz auf den „Amtsvorsteher des Amtes Siek“ gemacht.

 

2. Sitzungen in Fällen von höherer Gewalt

 

Durch die letzte Änderung der Amts und Gemeindeordnung und des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) vom 07.09.2020 wurde u.a. die Möglichkeit eröffnet, in Fällen höherer Gewalt die Sitzungen der Verbandsversammlung ohne persönliche Anwesenheit der Gremiumsmitglieder im Sitzungsraum als Videokonferenz durchzuführen. Die „Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände“ hat hierzu mit Datum vom 22.01.2021 umfangreiche Hinweise zu § 35 a GO Sitzungen in Fällen höherer Gewalt Version 2.0, gegeben. Diese nnen der Vorlage entnommen werden.

 

Die Durchführung einer Videokonferenz wäre nur dann zulässig, wenn

a)      ein Fall höherer Gewalt tatsächlich vorliegt,

b)      der Verband dies in der Verbandssatzung geregelt hat,

c)      die technischen Voraussetzungen vorliegen, die

 - eine Beteiligung aller Mitglieder und sonstiger Personen mit Teilnahmerechten
 ermöglichen,

 - die Teilnahme der Öffentlichkeit einschließlich der Fragemöglichkeiten im Rahmen

 der Einwohnerfragezeit sicherstellen,

 - die datenschutzrechtlichen Vorgaben einhalten.

 

Zur Schaffung des rechtlichen Rahmens für die Durchführung von Videokonferenzen bedarf es im ersten Schritt einer Änderung der Verbandssatzung. Im Entwurf ist daher der § 8 a eingefügt.

 

Im nächsten Schrittre dann zu klären, wie Videokonferenzen technisch, organisatorisch und personell umgesetzt werden können. Hierzu arbeitet das Amt Siek mit dem Land bzw. dem ITVSH (IT-Verbund Schleswig-Holstein) zusammen.

 

3. Anpassung der Wertgrenzen der Entscheidungsbefugnisse des Verbandsvorstehers

 

Um den Hinweisen des GPA Rechnung zu tragen, sollten die Wertgrenzen der Entscheidungskompetenzen Amtsvorsteher / Bürgermeister / Verbandsvorsteher im Amt Siek möglichst einheitlich festgesetzt werden. Das Vorgehen wurde mit den Bürgermeistern / Verbandsvorstehern besprochen. Die sich daraus ergebenen Änderungen für den Abwasserverband Siek sind im beigefügten Entwurf aufgeführt.

 

 


 

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Beschlussvorschlag:
 

Die Verbandsversammlung beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Abwasserverbandes Siek, wie sie sich aus der Anlage zur Sitzungsvorlage ergibt. Der § 8 a (Sitzungen in Fällen von höherer Gewalt) wird aufgenommen.

 

Die Verwaltung wird gebeten, die Genehmigung der Kommunalaufsicht einzuholen und die Satzung anschließend nach Ausfertigung durch den Verbandsvorsteher öffentlich bekannt zu machen. 

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 4
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0
 

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Anlagen zur Vorlage