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ALLRIS - Auszug

29.03.2021 - 9 Bebauungsplan Nr. 21 der Gemeinde Stapelfeld Ge...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende verliest die Vorlage und erläutert den Sachverhalt. Der Bürgermeister berichtet von einer Videokonferenz mit allen Beteiligten zu diesem Thema. Am 28.04.2021 soll ein gemeinsamer Ortstermin an der Kreuzung stattfinden, sodass die Ausschreibung bis spätestens Ende des Jahres erfolgen kann. Ein Ausschussmitglied merkt an, dass die Übernahme der Kosten durch die WAS im Beschlussvorschlag mit aufgenommen werden sollte.
 

 

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Beschlussvorschlag:
Für das Gebiet "Alte Landstraße" (L222), westlich der Autobahn 1, südlich der Müllverbrennungsanlage wird der Bebauungsplan Nr. 21 der Gemeinde Stapelfeld aufgestellt.

Wesentliches Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen verkehrlichen Ausbau der bestehenden Straßenverkehrsflächen.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Mit der Begleitung des Planverfahrens wird das Büro GSP Gosch & Priewe Ingenieurgesellschaft mbH, Paperbarg 4, 23843 Bad Oldesloe, beauftragt.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen.

 

Sämtliche Planungskosten sind durch die WAS zu tragen.

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 4
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0
 

 

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Anlagen zur Vorlage