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ALLRIS - Auszug

24.03.2021 - 5 Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Stapel...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf die Sitzungsvorlage wird verwiesen.

 

Nach einer kurzen Diskussion wird sich darauf verständigt, dass das Amt die technischen Voraussetzungen für eine virtuelle Sitzung, sowohl für die Gemeindevertreter als auch die Bürger sicherstellen muss.

 

Zusätzlich sollte die Umsetzung einer zeitgleichen Übertragung in einem öffentlich zugänglichen Raum für die Öffentlichkeit vom Amt gewährleistet werden.

 

Grundsätzlich wird die Neufassung der Hauptsatzung befürwortet, jedoch sollten diese Anmerkungen bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung, voraussichtlich am 12.04.2021, seitens des Amtes sichergestellt werden.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Wie in der Sitzungsvorlage aufgeführt, bedarf es im ersten Schritt der Aufnahme der Regelung „Sitzungen in Fällen höherer Gewalt“ in die Hauptsatzung. Auch wenn die Regelung in der Hauptsatzung aufgenommen ist, ist die Durchführung von Videokonferenzen keine Pflicht sondern nur eine Ausnahme, wenn ansonsten die Arbeit des Gremiums nicht möglich und somit die Handlungsfähigkeit der Gemeinde gefährdet wäre.

Die technischen Voraussetzungen werden bis Mitte April nicht vorliegen. Hier arbeitet das Amt wie erwähnt mit dem ITVSH zusammen.

 

Gem. § 37 GO obliegt die Verhandlungsleitung dem/der Vorsitzenden des Gremiums. Dies beinhaltet u. a. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit, Abwicklung der Tagesordnung, Leitung der Einwohnerfragestunde, das Recht der Worterteilung, des Wortentzugs, die Ausschließung der Öffentlichkeit nach entsprechender Beschlussfassung etc. Die Verantwortung der/des Vorsitzenden wird sich demnach auch auf die Umsetzung der Videokonferenz inkl. Sicherstellung der Öffentlichkeit/Nichtöffentlichkeit erstrecken.    

 

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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Stapelfeld, wie sie sich aus der Anlage zur Sitzungsvorlage ergibt. Der § 6 a (Sitzungen in Fällen von höherer Gewalt) wird aufgenommen.

 

Die Verwaltung wird gebeten, die Genehmigung der Kommunalaufsicht einzuholen und die Satzung anschließend nach Ausfertigung durch den Bürgermeister öffentlich bekannt zu machen. 

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 4 
Nein-Stimmen : 0 
Enthaltungen : 0
 

 

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Anlagen zur Vorlage