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ALLRIS - Auszug

22.03.2021 - 9 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ge...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeindevertreter diskutieren über den § 6a. Solange nicht gewährleistet werden kann, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit, zugleich aber auch der Schutz des Einzelnen sichergestellt werden kann, wird die Einführung des § 6a kritisch gesehen.

Sobald alle rechtlichen und technischen Voraussetzungen geschaffen wurden, kann eine Änderung der Satzung zu diesem Punkt erneut diskutiert werden.

 

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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Hoisdorf, wie sie sich aus der Anlage zur Sitzungsvorlage ergibt. Der § 6 a (Sitzungen in Fällen von höherer Gewalt) wird nicht aufgenommen.

 

Die Verwaltung wird gebeten, die Genehmigung der Kommunalaufsicht einzuholen und die Satzung anschließend nach Ausfertigung durch den Bürgermeister öffentlich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 15
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0
 

 

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Anlagen zur Vorlage