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ALLRIS - Auszug

11.08.2020 - 5 Formloser Zuschussantrag für das Haushaltsjahr ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf die Vorlage der Verwaltung vom 22.07.2020 wird Bezug genommen.

Dieser Vorlage sind zwei formlose Anträge des TUS Hoisdorf vom 08.06. und 17.07.2020 beigefügt. Bürgermeister Schippmann teilt dazu mit, dass nur der Antrag vom 17.07.2020 Gültigkeit hat.

Das Rasenmähen hat bislang der Bauhof durchgeführt. Da ein häufigeres Mähen gewünscht wird, hat der TUS dieses übernommen und einen leistungsstärkeren Rasentraktor angeschafft und bezahlt. Aufgrund der vorliegenden Angebote ist der Rasentraktor der Firma Kirchner mit einem Kaufpreis von 5.262,99 € (günstigstes Angebot) mit Zustimmung des Bürgermeisters angeschafft worden.

Da das im Haushalt 2020 zur Verfügung gestellte Budget für die 2. Hälfte Fertiggarage in Höhe von 2.760,00 € nicht mehr benötigt wird, bittet der TUS um Überweisung des Betrages  als Teilzahlung für den Rasentraktor.

Der TUS hat ferner den diesjährigen Pflegeaufwand des Rasenplatzes übernommen. Die Pflegearbeiten hat der Platzwart ausgeführt. Dafür sind Materialkosten für einen Rasenlüfter mit Streuer und Düngemittel von insgesamt 2.036,52 € angefallen. Der TUS bittet die Gemeinde um Übernahme der Materialkosten. 
 

 

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Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, dem TUS Hoisdorf für die Anschaffung des Rasentraktors einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 2.760,00 € zu gewähren. Der ursprünglich im Kernhaushalt veranschlagte Zuschuss für die 2. Hälfte Fertiggarage wird nicht mehr benötigt. Insoweit stehen entsprechende Haushaltsmittel bei dem Konto 2500.421000.53180000 zur Verfügung. Eine Übernahme der Restkosten für den Rasentraktor wird nicht befürwortet.

Für die Pflege des Rasenplatzes wird dem TUS ein Zuschuss in Höhe der entstandenen Materialkosten von 2.036,52 € gewährt. Die Mittel sind im Nachtragshaushalt 2020 bei dem zuvor genannten Konto einzuplanen.

 

Auf die Vorlage von Verwendungsnachweisen wird verzichtet.

 

Die Verwaltung wird gebeten, nach Rechtskraft der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Hoisdorf für das Haushaltsjahr 2020, den entsprechenden Zuwendungsbescheid an den Antragsteller zu fertigen.
 

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 5 
Nein-Stimmen : 0 
Enthaltungen : 0