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ALLRIS - Auszug

25.07.2019 - 4 Bericht des Vorsitzenden

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Wortprotokoll

Der Vorsitzende berichtet, dass am 19.07.2019 die Schlussbesprechung des Jahresabschlusses 2018 der Fernwärmeversorgung Stapelfeld (FWV) stattgefunden hat.

Dabei hat sich herausgestellt, dass die Betriebssatzung der FWV hinsichtlich der Höhe des Stammkapitals unverzüglich zu berichtigen ist.

Außerdem stellte sich heraus, dass von Seiten des Wirtschaftsprüfers und des Gemeindeprüfungsamtes (GPA) davon ausgegangen wurde, dass sich das Grundstück für das geplante Besicherungsheizwerk per 31.12.2018 bereits im Eigentum der FWV befand, da der Kaufpreis im Jahr 2018 gezahlt wurde.

Tatsächlich befindet sich das Geld aber bis heute noch auf dem Notaranderkonto, da die Wirksamkeit des Kaufvertrages vom 05.03.2018 unter der aufschiebenden Bedingung der Erteilung eines positiven Bauvorbescheides gem. § 33 Baugesetzbuch geschlossen wurde. Als Ablaufdatum zur Erfüllung der Bedingung wurde der 31.12.2018 vereinbart. Faktisch ist im Jahr 2018 dafür Geld von der FWV gezahlt worden, aber weder die FWV noch die Gemeinde waren per 31.12.2018 Eigentümer des Grundstücks.

Dieser Sachverhalt führt dazu, dass die Bilanz und der Lagebericht jetzt daraufhin noch einmal geprüft werden müssen. Der Wirtschaftsprüfer wird sich anschließend direkt mit dem GPA in Verbindung setzen.

Es bestand Einigkeit darüber, dass eine erneute Schlussbesprechung vermutlich nicht erforderlich sein wird.

Die Vorlage des endgültigen Prüfungsberichtes bleibt jedoch zunächst abzuwarten, bevor die Gemeindevertretung über den Jahresabschluss 2018 beschließen kann.

Anmerkung der Protokollführerin: Das Kurzprotokoll zur Schlussbesprechung wurde verwaltungsseitig am 24.07.2019 per e-mail an alle Gemeindevertreter, bürgerliche Mitglieder der Ausschüsse, Werkleitung FWV, Gemeindeprüfungsamt, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und kaufmännische Buchführung versandt.

 

Der Vorsitzende wurde heute nachmittag telefonisch von der Verwaltung darüber informiert, dass die Antwort des Kreisbauamtes auf die Bauvoranfrage bezüglich des Besicherungsheizwerkes heute in der Verwaltung eingegangen ist. Eine Durchsicht der Unterlagen ist verwaltungsseitig jedoch noch nicht erfolgt.

Anmerkung der Protokollführerin: Zwischenzeitlich sind Nachträge zum ursprünglichen Kaufvertrag bezüglich der Frist der aufschiebenden Wirkung geschlossen worden – aktuell verlängert auf den 31.08.2019.