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25.03.2019 - 4 Satzung über die Beseitigung von Niederschlagsw...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Mo., 25.03.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Anne-Marie Manthey
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Bau- und Finanzausschuss diskutiert den Sachverhalt und bittet die Verwaltung um Stellungnahme zu § 3 Abs. 1 Nr. 4 der Satzung über die Beseitigung von Niederschlagswasser.
Hinweis der Verwaltung:
§ 3 Absatz 1 Nr. 4 der Niederschlagswasserbeseitigungssatzung ermächtigt den Netzbetreiber (=Gemeinde) nicht, Flächen Dritter für ihre Niederschlagswasserbeseitigungsanlagen zu nutzen. Die Duldungspflicht für Grundstückseigentümer in § 17 Absatz 1 Sätze 1 und 2 der Satzung (Duldung von Leitungen auf dem eigenen Grundstück) gilt nur für Grundstücke, die entwässert werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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102,3 kB
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