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ALLRIS - Auszug

15.04.2014 - 11 Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Siek Gebiet: ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Unter Bezugnahme auf die Beratung im Bauausschuss am 01.04.2014 erläutert Herr Reppel die Vorlage.

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Beschluss:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Siek, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie der Begründung hierzu, abgegebenen Stellungnahme der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden geprüft und, wie in der Anlage aufgeführt, abgewogen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

b) Satzungsbeschluss

Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der zurzeit geltenden Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 19 für das Gebiet südlich "Hauptstraße", nordwestlichAn der Lohe“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen.

 

Der Ausgleich in Form von Baumpflanzungen ist in Gänze auf dem privaten Grundstück des Investors vorzunehmen.

 

Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 19 wird unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Hinweis: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen