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ALLRIS - Auszug

23.07.2018 - 5 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Geme...

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Wortprotokoll

Herr Schwormstede vom Architekturbüro Architektur + Stadtentwicklung führt den Sachverhalt aus und erläutert die Vorlage, sowie die während des Beteiligungsverfahrens abgegebenen Stellungnahmen.

 

Der Bürgermeister erläutert, dass die unteren Forstbehörde zudem eine weitere Aufforstung angeregt hat. Der weitere Verlauf dazu wird abgewartet.

 

Herr Stehr merkt an, dass die Verkehrserschließung bisher nicht geregelt ist. Es ist mit hohem Verkehrsaufkommen zu rechnen, der durch Stapelfeld in Richtung Hamburg hren wird. Herr Stehr nennt dabei insbesondere die Verkehrsströme von der A1, dem aus Berlin kommenden Verkehr und Reinbek. Die angedachten verkehrsberuhigenden Maßnahmen werden aus Sicht von Herrn Stehr nicht die beabsichtigte Wirkung haben. Eine Zustimmung zu der Vorlage wird damit von Herrn Stehr abgelehnt.

 

Herr Schormstede erläutert, dass in dieser Vorlage über die Abgung der eingegangenen Stellungnahmen abgestimmt werden soll und ein erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden soll. Die Verkehrsführung ist dagegen nicht Gegenstand der Abstimmung.


 

 

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Beschlussvorschlag:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der Beteiligungen gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Siek, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie der Begründung hierzu, abgegebenen Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit werden geprüft und, wie in der Anlage aufgeführt, abgewogen.

 

b) Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Der überarbeitete Entwurf der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet dlich "Alte Landstraße" (L222), nördlich "Hauptstre" (K107), östlich der Gemeindegrenze zu Hamburg und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

Der überarbeitete Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4 a Abs. 3 BauGB für die Zeit von zwei Wochen erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die erneute Auslegung zu benachrichtigen. Stellungnahmen können nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeinvertreterinnen und Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.:

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 2
Nein-Stimmen : 1
Enthaltungen : 1

 

 

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Anlagen zur Vorlage