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ALLRIS - Auszug

08.02.2018 - 6 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Geme...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zum TOP 6 und TOP 7 begrüßt der Bauausschussvorsitzende Frau Warnke vom Büro Evers & Küssner.

 

Frau Warnke erläutert die Planung zum B-Plan Nr. 22 und referiert über die Planungsziele, die Konzeptplanung, städtebauliche Festsetzungen sowie Art und Maß der baulichen

Nutzung. Sie erklärt die geplanten Erschließungsmaßnahmen, das Entwässerungskonzept sowie geplante Maßnahmen zum Immissions- und Naturschutzschutz. Im Anschluss geht Frau Warnke auf die erforderliche 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Siek ein.

 

Die Präsentationsunterlagen sind der Niederschrift als Anlage beigefügt. 

 

Ein Zuhörer fragt, ob die vorgestellte Planung bereits komlett abgeschlossen ist. Frau Warnke veneint dies und erklärt, dass es sich um einen Vorentwurf handelt. Die Frage eines Zuhöreres, ob die Ausgleichsflächen bereits festgelegt wurden, wurde verneint.

 

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Beschlussvorschlag:
a) Erneuter Aufstellungsbeschluss aufgrund der geänderten Gebietsbezeichnung

Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 27. Änderung für das Gebiet östlich des Gewerbegebiets "Jacobsrade", südlich des Regenrückhaltebeckens "Jacobsrade", nördlich der "L224" aufgestellt.

 

Planungsziel ist, die Erweiterung des Gewerbegebiets nach Osten planungsrechtlich vorzubereiten, um die wirtschaftsfähige Entwicklung des Gewerbegebiets als auch der dort ansässigen Unternehmen zu ermöglichen. Dazu sollen die östlich an das Gewerbegebiet angrenzenden Flächen für die Landwirtschaft in Gewerbeflächen umgewandelt werden.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Mit der Erarbeitung der Flächennutzungsplanänderung und der Begleitung des Planverfahrens wird das Planungsbüro Evers & Küssner, Stadtplaner PartGmbB, Ferdinand-Beit-Straße 7 b, 20099 Hamburg, beauftragt.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung erfolgen.

 

b) Billigung der Planunterlagen

Der Planvorentwurf mit Stand vom 02.02.2018 wird gebilligt.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:5
Nein-Stimmen:0
Enthaltungen:0

 

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Anlagen zur Vorlage