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ALLRIS - Auszug

05.02.2018 - 10 Umsetzung 3. Stufe Umgebungslärmrichtlinie- Übe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Alt bezieht sich auf die Vorlage und erläutert die darin aufgeführten Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie der EU, die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) und die daraus erwachsenen Aufgaben zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans für die Gemeinde.
 

 

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Beschlussvorschlag:

1.) Der Lärmaktionsplan der 2. Stufe wird gemäß § 47 d Abs. 5 BImSchG fortgeschrieben.

 

2.) Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird durch Information und Aufruf zur Mitarbeit in der Zeitung, per Aushang und im Internet veröffentlicht.

 

3.) Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird gemäß Verfahrensvorgaben veranlasst.

 

4.) Die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung mit Erörterung der allgemeinen Ziele und zum Zwecke der Planung soll per Auslegung durchgeführt werden.

 

Ergänzend bittet die Gemeinde die Verwaltung darum eine angemessene Fristverlängerung über den 18.07.2018 hinaus beim Ministeriumr Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung, aufgrund der anstehenden Kommunalwahl und konstituierenden Sitzungen, zu beantragen.
 

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:11
Nein-Stimmen:-
Enthaltungen:-
 

 

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Anlagen zur Vorlage