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ALLRIS - Auszug

20.11.2017 - 5 Bebauungsplan Nr. 8 A - Teilbereich II, 1. Ände...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Czierlinski erläutert die Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren.

Ein Hinweis auf Altlasten hat sich durch die frühere Nutzung nicht erhärtet, wobei man dies bei bebauten Flächen aber nicht ausschließen kann.

Ein Lärmgutachten wird gefordert. Herr Czierlinski empfiehlt dies nicht in Auftrag zu geben.

Das Gebiet liegt in einem Lärmpegelbereich 2 bis 3, jedes neu gebaute Haus würde die Anforderungen an diese Lärmbelastungen erfüllen.

Auch hier sind zwei Stellplätze pro Wohneinheit gefordert.

Das nördliche Baufenster würde bei voller Ausnutzung zu Konflikten mit der Fernwärmeleitung führen.

Hier sind Leitungsrechte eingetragen und die Kosten für das Verlegen der Leitung sind von den Bauherren zu tragen.

Fragen zur Oberfchenentwässerung und Versickerung auf den Grundstücken werden in der Entwässerungsgenehmigung geklärt.

 

Herrn Pirk wurde ein Kaufinteresse an dem südlich gelegenen ca. 1 Meter breitem gemeindeeigenem Gehweg angetragen.

Herr Stehr regt an mehr Details der Grenzen und Straßenbreiten an die Fraktionen zu geben, um in der Gemeindevertretung weiter darüber zu diskutieren.

 

Die Verwaltung wird gebeten die Informationen zusammenzutragen und an die Fraktionsmitglieder weiterzugeben.

 

Herr Czierlinski gibt zu bedenken, dass ein Verkauf der Fläche zu Änderungen im B-Plan führen würde.

 

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Beschlussvorschlag:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die hrend der frühzeitigen Beteiligung abgegebene Stellungnahme des Kreises Stormarn hat die Gemeindevertretung mit dem aus dem Abwägungsprotokoll ersichtlichen Ergebnis geprüft. Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit sind nicht abgegeben worden.

 

Das Planungsbüro wird beauftragt, den Kreis Stormarn von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 A, Teilbereich II, für das Gebiet 'Reinbeker Straße 18',dlich 'Reinbeker Straße 16', östlich 'Reinbeker Straße 20 B', nördlich 'Reinbeker Straße 20 A und 20', westlich 'Reinbeker Straße' (L 222), sowie der Entwurf der dazugehörigen Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Hinweis: Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen, Herr Jürgen Westphal und Herr Heino Westphal.

Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung anwesend
 

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 5
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0

 

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Anlagen zur Vorlage