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ALLRIS - Auszug

04.10.2017 - 2 Verpflichtung der Beisitzer und Beisitzerinnen ...

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Wortprotokoll

Die Beisitzer sowie die stellvertretenden Beisitzer des Gemeindewahlausschusses werden von der Gemeindewahlleiterin auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben, die unparteiische Wahrnehmung ihres Amtes sowie zur Verschwiegenheit verpflichtet.