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ALLRIS - Auszug

09.10.2017 - 9 Bebauungsplan Nr. 18 der Gemeinde Stapelfeld Ge...

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Beschlussvorschlag:
r das Gebiet rdlich der Bebauung "Hauptstraße 46 - 52", östlich der Bebauung "Op de Huuskoppel", westlich und südlich landwirtschaftlicher Flächen wird der Bebauungsplan Nr. 18 der Gemeinde Stapelfeld aufgestellt.

Wesentliches Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen r die Verbesserung des Angebotes zur Deckung des örtlichen Wohnraumbedarfs.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Mit der Begleitung des Planverfahrens wird das Büro für Bauleitplanung, Herr Czierlinski, Kronberg 33, 24619 Bornhöved, beauftragt.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 11 
Nein-Stimmen :   0 
Enthaltungen :   1
 

 

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Anlagen zur Vorlage