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ALLRIS - Auszug

27.02.2014 - 13 Bebauungsplan Nr. 20 der Gemeinde Siek Gebiet: ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Unter Bezugnahme auf die Beratung im Bauausschuss am 21.01.2014 erläutert Herr Reppel die Vorlage.
 

Zu den der Vorlage beigefügten Planunterlagen ergeben sich folgende Anmerkungen bzw. Änderungen:

 

1. Der Bebauungsplan weist hinsichtlich der Festlegungen der Geschossflächenzahl (GFZ) und der Firsthöhe widersprüchliche Angaben zu der bisher vorgestellten Planung aus.

 

GFZ 0,4 statt vorher GFZ 0,3

Firsthöhe 12,00 m statt vorher 11,50 m

 

Die Festsetzungen sind auf GFZ 0,3 und Firsthöhe 11,50 m zu ändern.

 

2. In den Nr. 1., 2. und 6. sind jeweils unterschiedliche Flächenangaben des Plangebietes aufgeführt.

 

Die Angaben sind zu überprüfen und einheitlich anzupassen.

 

3. Unter Nr. 5.3., Absatz 2 wird ausgeführt, dass in Stoßzeiten der Bus (Linie 437) alle 15 Minuten verkehrt.

 

Diese Angaben sind zu überprüfen und anzupassen.

 

4. Unter Nr. 5.6., letzter Absatz werden die Gemeinden Brunsbek und Siek dem Amt Bad-Oldesloe-Land zugeordnet.

 

Die Zuordnung ist in Amt Siek zu ändern.

 

5. Unter Nr. 5.11.2. wird die Farbe der Dachziegel in anthrazit bis grau-schwarz festgelegt.

 

Es soll keine farbliche Festlegung vorgeschrieben werden.

 

Insgesamt sind die Änderungen in den B-Plan aufzunehmen.

Unter dieser Berücksichtigung wird wie folgt beschlossen:

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Beschluss:
Für das Gebiet nördlich „Alte Landstraße“, östlich „Hinterm Dorf“, südlich der Mehrzweckhalle soll der Bebauungsplan Nr. 20 der Gemeinde Siek aufgestellt werden. Es wird angestrebt das Verfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 durchzuführen.

 

Für das Gebiet wird folgendes Planungsziel angestrebt: Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes mit offener Bauweise und Erhalt des Knicks als Grünfläche sowie wertvoller Einzelbäume.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Mit der Planung soll das Büro PPL Architektur und Stadtplanung, Bei den Mühren 70, 20457 Hamburg, beauftragt werden.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer öffentlichen Auslegung für die Zeit von 14 Tagen erfolgen. Dies ist öffentlich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 8 
Nein-Stimmen : 2
Enthaltungen : 1

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Anlagen zur Vorlage