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ALLRIS - Auszug

24.04.2017 - 8 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Geme...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Gemäß des aktualisierten Planentwurfs sind in den kleineren Gebäuden nur noch jeweils 1 Wohneinheit pro Gebäude zulässig. Geplant waren maximal 2 WE / Gebäude, des weiteren sollten zwei größere Gebäude mit je 4 Wohneinheiten entstehen. Diese Vorgaben waren seitens der Grundstückseigentümer und der Gemeinde vereinbart.

Die Verwaltung wird bis zur nächsten Bauausschuss-Sitzung gebeten zu klären, aus welchen Gründen diese Planungsänderung eingepflegt wurde.

 

Des weiteren soll das Planungsbüro Stolzenberg gebeten werden sämtliche Zeichnungen mit Maßstab und entsprechender Skalierung zu versehen.

 

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Anlagen zur Vorlage