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ALLRIS - Auszug

26.09.2016 - 4 Plakatierung in der Gemeinde Braak -Satzung-

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Wortprotokoll

 

Herr Benthien verliest die Vorlage.

 

Folgende Änderungen des Satzungsentwurfes werden im Gremium besprochen. Die freiwilligen Feuerwehren und politischen Parteien des Amtes Siek, sollen Werbeschilder ohne Genehmigung des Amtes Siek unter Einhaltung der anderen Vorschriften der betroffenen Satzung aufstellen dürfen. Alle anderen Vereine, Organisationen, Gesellschaften o.a. bedürfen zum Aufstellen von Werbeschildern der Erlaubnis. Erlaubnisse zum Aufstellen von Werbeschildern können nur für ansässige private oder juristische Personen, Vereinen u.a. aus dem Amtsbereich Siek erteilt werden. Weiter sind im Bereich des Mahnmals keine Werbeschilder anzubringen.
 

 

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Anmerkung der Verwaltung: Die Genehmigung wird seitens des Amtes Siek auch für die Landes- und Kreisstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrt im Gebiet der Gemeinde Braak erteilt.

 

Beschlussvorschlag:
 

Der Bau- und Finanzausschuss der Gemeinde Braak empfiehlt der Gemeindevertretung Braak die Satzung über die Sondernutzung zur Aufstellung von Werbeschildern an öffentlichen Straßen der Gemeinde Braak, wie sie sich aus der Anlage ergibt, mit entsprechenden Änderungen zu beschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 5
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0

 

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Anlagen zur Vorlage