03.12.2020 - 8 Anwendung der Satzung über Stundung, Niederschl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Schulverbandsversammlung Stapelfeld
- Datum:
- Do., 03.12.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Beate Badur
Wortprotokoll
Auf die Verwaltungsvorlage wird verwiesen.
Aus der Mitte der Verbandsversammlung wird der Wunsch an die Verwaltung herangetragen, bei derartigen Satzungsänderungen eine auf die jeweilige Körperschaft angepasste Lesefassung für die Beratungen vorzulegen.
Ohne weitere Aussprache ergeht folgender
Beschluss:
Die Schulverbandsversammlung beschließt, die am 26.11.2020 durch den Amtsausschuss beschlossene Satzung des Amtes Siek über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen ebenfalls für Forderungen des Schulverbandes Stapelfeld für anwendbar zu erklären.
Die „Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen des Schulverbands Stapelfeld“ vom 02.03.2009 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 17.02.2011 wird aufgehoben.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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83,2 kB
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