Amt Siek

?

Kopfbereich / Header

Bürger + Gemeinde

Übersicht von Veranstaltungen und Meldungen

Sie sind hier: Bürger Gemeinden / Politik
ALLRIS - Auszug

09.06.2016 - 6 Bebauungsplan Nr. 17A - 1. Änderung der Gemeind...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Der Betreiber des Edeka-Marktes plant eine Erweiterung der Gesamt-Verkaufsfläche auf

ca. 1.450 m². Der Bebauungsplan Nr 17A der Gemeinde Siek sieht eine maximale Verkaufs-fläche von 1.200 m² vor. Die geplante Überschreitung erfordert eine Änderung und Ergänzung des B-Planes. Seitens der Gemeinde bestehen keine Bedenken gegen die Erweiterung.

Ein Zuhörer stellt die Frage, ob ein zusätzlicher Markt entstehen kann. Der Vorsitzende Herr Reppel stellt klar, dass lediglich eine Erweiterung des Edeka-Marktes möglich ist.

 

 

 

 

Reduzieren

 

Beschlussvorschlag:
Aufstellungsbeschluss

r das Gebiet östlich "Jacobsrade", nördlich "Hauptstraße" und westlich der Liegenschaft Hauptstraße Hausnummer 1, wird die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 17A aufgestellt.

Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.

 

Folgende Planungsziele werden verfolgt:

- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines Lebensmittelmarktes im Interesse einer zukunftsfähigen Absicherung des Standortes;

- Vermeidung bzw. Verminderung außerörtlicher Einkaufsfahrten;

- Erhöhung der Attraktivität der Gemeinde als Wohnstandort und der Identifikation der Einwohner mit ihr.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

Mit der Ausarbeitung der Planung wird das Büro für Bauleitplanung, Uwe Czierlinski, Kronberg 33, 24619 Bornhöved, beauftragt. Die mit der Planung verbundenen Kosten sind im Haushalt 2016 eingeplant und werden nach Abschluss der Planung durch den Investor

erstattet..

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 5 
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0


Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage