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ALLRIS - Auszug

11.04.2016 - 8 Straßenausbaubeitragssatzung Beratung

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Wortprotokoll

Die Vorlage wird verlesen.

 

Herr Benthien berichtet, dass die Gemeinde gem. § 76 der Gemeindeordnung zwischenzeitlich wieder verpflichtet ist, Straßenbaubeiträge zu erheben. Sollte die Gemeinde dies nicht tun, so ist der Bürgermeister in der Haftung.

 

In der Sitzung des Bau- und Finanzausschusses der Gemeinde Braak vom 29.03.2016 wurde bereits darüber beraten. Es wird vom Ausschuss die Einführung einer Straßenausbaubeitragssatzung  unter Festsetzung der Minimalbeiträge empfohlen.

 

Nach weiterer Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

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Beschluss:
 

Die Gemeindevertretung beschließt die Einführung einer Straßenausbaubeitragssatzung unter Festsetzung der Minimalbeträge.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:6
Nein-Stimmen:0
Enthaltungen:0
 

 

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Anlagen zur Vorlage