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ALLRIS - Auszug

05.10.2015 - 13 Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Winkler berichtet aus der Beratung des Finanzausschusses.

Alle Zuschüsse über 1.000 Euro müssen nach der Rahmenrichtlinie durch einen Verwendungsnachweis belegt werden. Kleinere Beträge darunter bleiben im Ermessen der Gemeinde.

Dies gilt nicht für im Haushalt eingeplante Zuschüsse der Gemeinde.

 

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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die „Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen durch die Gemeinde Stapelfeld an Dritte“ in der vorgelegten Fassung.

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 12
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0
 

 

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Anlagen zur Vorlage