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ALLRIS - Auszug

27.07.2015 - 11 Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Hoisdorf

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Wortprotokoll

 

Die Notwendigkeit der Satzung wird anhand der aktuellen Gesetzgebung erläutert. Die Möglichkeiten der Satzungsgestaltung sind in der Vorlage dargestellt.

 

r die CDU-Fraktion erläutert Herr Horl, dass aufgrund der bisherigen gemeindlichen Vorgehensweise den Bürgern die Einführung wiederkehrender Beiträge leichter zu vermitteln sein wird. Hierfür ist auch der Gemeinschaftsgedanke hilfreich.

In der sich anschließenden, regen Diskussion werden die Unterschiede erläutert.

 

Es wird hinterfragt, ob Vergleichszahlen zu den beiden Beitragsvarianten für die Gemeinde Hoisdorf vorgelegt werden können. Hierzu wird erläutert, dass für die Berechnung der wiederkehrenden Beiträge ein mehrjähriges Sanierungskonzept erarbeitet und von der Gemeinde beschlossen werden muss. Herr Andresen informiert, dass die Gemeinde Siek die wiederkehrenden Beiträge favorisiert. Für die technischen Belange bedient sie sich eines Ingenieurbüros. Für detaillierte Fragen zu rechtlichen Belangen wurde ein Jurist eingeladen. Die Gemeindevertreter bitten um Mitteilung, ob die Gemeinde Hoisdorf an letzterem Termin teilnehmen kann.

Abgesehen von davon wird die Verwaltung um Prüfung gebeten, ob nicht unabhängig des tatsächlichen Sanierungskonzeptes Vergleichsberechnungen für fiktive Ansätze durchgeführt werden können.


 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertreter kommen überein, derzeit noch keinen Satzungsbeschluss zu fassen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:  Einstimmig dafür

Ja-Stimmen : 11
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0
 

 

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Anlagen zur Vorlage