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ALLRIS - Auszug

14.11.2013 - 6 Lärmschutz an der BAB A1 - Präsentation

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Wortprotokoll

Der Vorsitzende erläutert das Zustandekommen der beiden nachfolgenden Tagesordnungspunkte. Danach ist eine Stapelfelder Initiative an den Bau- und Umweltausschuss m.d.B. herangetreten, Ihre Ausarbeitungen zu den Themen Schallschutz und Verkehrssicherheit in Stapelfeld vortragen zu dürfen. Der Ausschuss nimmt das Angebot gerne an. Die Mitglieder der Lärmgruppe Stapelfeld Frau Ann-Katrin Brinkmann, Herr Carsten Wien, Herr Hardy Wendt, Herr Ulli Kistenmacher, Herr Thomas Frodeno und Herr Peter Frodeno stellen sich und ihre Motive kurz vor. Sie verstehen Ihre Ausarbeitungen als Unterstützung der Arbeit der Gemeindevertretung.

 

Im Anschluss wird die Historie zum Lärmschutz an der BAB A1 – beginnend mit dem Planfeststellungsbeschluss zum Neubau der Anschlussstelle Stapelfeld im Jahre 1977 – vorgetragen. Darauf folgende Anträge der Gemeinde auf Lärmschutzmaßnahmen wurden wiederholt mit gleichlautenden Begründungen abgelehnt. Die Gemeinde an sich hat keinen Anspruch auf derartige Maßnahmen, hier muss eine direkte Betroffenheit gegeben sein. Dies ist z.B. im Falle der unmittelbar betroffenen Anlieger der Straße Schmiedeberg gegeben. Des Weiteren läge eine wesentliche Änderung der Straße (Steigerung des Lärmpegels um 3dB(A) bezogen auf das Prognosejahr 1990) nicht vor. An dieser Stelle setzt die Gruppe mit Ihrer Arbeit an.

Nach neuerer Rechtsprechung ist für die Entwicklung ein Zeitraum von 30 Jahren, mithin das Jahr 2010 zu betrachten. Auf Grundlage zweier Zählstellen ergeben sich unterschiedliche Verkehrsmengen (manuelle Zählstelle 72.728 Kfz; Dauerzählstelle Barsbüttel 81.598 Kfz). Da der Verkehr über die K80 (HL-B) an der Zählstelle Barsbüttel keine Berücksichtigung findet, muss das Ergebnis der manuellen Zählstelle angezweifelt werden. Der Lärmaktionsplan, der sich auf die manuelle Zählstelle bezieht, muss somit als fehlerhaft angesehen werden. Unter Berücksichtigung der Erkenntnis, dass mit einer Verdopplung der Verkehrszahl eine Erhöhung des Schallpegels um 3 dB(A) einhergeht, wäre die Prognose fehlgeschlagen, der Immissionsgrenzwert von 68 dB(A) überschritten.

Diese Auffassung sieht die Gruppe durch eigene Zählungen im Bereich der Stellauer Brücke bestätigt. Bisher unberücksichtigt ist die vom Bundesverkehrsministerium prognostizierte 50%-ige Erhöhung des Schwerlastverkehrs bis 2025. Die Berücksichtigung einer -2dB(A) – Decke kann aufgrund deren baulichen Zustandes nicht erfolgen.

Mit Schreiben vom 08.11.2013 an den LBV-SH beantragt die Lärmgruppe Stapelfeld anhand der hier dargestellten Begründung die Durchführung aktiver Lärmschutzmaßnahmen durch den Straßenbaulastträger.