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ALLRIS - Auszug

12.05.2015 - 5 Schulverband Großhansdorf

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Auf die Vorlage der Verwaltung vom 28.01.2015 wird verwiesen.

Der Schulverband Großhansdorf sieht eine generelle Überarbeitung der Schulverbandssatzung vor. Herr Niemeyer schlägt vor, im Rahmen der Gespräche auf die Festschreibung des Berechnungsverfahrens für die Schulverbandsumlage einzuwirken. Für die Gemeinde Hoisdorf wird die zugrunde liegende Finanzkraft nach dem Verhältnis der Schülerzahlen verringert. Im Haushalt 2014 sind daher rd. 65,5 % und im Haushalt 2015 rd.60,3 % angerechnet worden. Aufgrund der Plausibilität und einer Reduzierung des Verwaltungsaufwandes sollte
die anzurechnende Finanzkraft für die Gemeinde Hoisdorf wieder wie früher auf 50 % festgeschrieben werden.

Herr Rathjen verweist auf den Beschluss der Schulverbandsversammlung vom 01.10.1973. Hier wurde die Anrechnung nach dem Verhältnis der Schülerzahlen beschlossen.

Herr Bürgermeister Schippmann ergänzt dazu, dass sich in den letzen Jahren die Verhältnisse geändert haben. Er weist in seinen Ausführungen auf die Realschule, die offene Ganztagsschule und die Schülerbeförderungskosten hin. Im Rahmen der Schulverbandsumlage trägt die Gemeinde Großhansdorf Anteile an den Schülerbeförderungskosten obwohl für Großhansdorfer Schüler und Schülerinnen keine Kosten anfallen. Ferner stehen bauliche Veränderungen für die offene Ganztagsschule an. Sie muss zur Grundschule Schmalenbek verlegt werden, damit die Realschule (Friedrich-Junge-Schule) wieder ihre Räumlichkeiten nutzen kann.

Am 18.05.2015 wird ein Gespräch zum Thema „Offene Ganztagsschule“ beim Schulverband Großhansdorf stattfinden.

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss bittet den Bürgermeister, eine Festschreibung der anzurechnenden Finanzkraft der Gemeinde Hoisdorf für die Berechnung der Schulverbandsumlage (Schulbaulasten) auf möglichst 50 % im Rahmen der Besprechung beim Schulverband Großhansdorf am 18.05.2015 anzusprechen.
 

 

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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

Ja-Stimmen : 5
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0

 

 

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Anlagen zur Vorlage