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ALLRIS - Auszug

24.11.2014 - 8 Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Hoisdorf Gebi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Bürgermeister Schippmann erläutert die Sitzungsvorlage.

Das Planungsbüro Stolzenberg erarbeitet nach Fassung des Aufstellungsbeschlusses einen Planvorentwurf. Dieser wird dem Bauausschuss zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

Die Koppel wurde aus dem Plangeltungsbereich herausgenommen, da diese bereits durch einen Grünzug gesichert ist. Stattdessen wurde die Fläche südlich des Grundstücks Moorweg 3 in den Plangeltungsbereich einbezogen.

 

Dem Vorschlag von Herrn Horl, die Koppel als Naturschutzgebiet auszuweisen, wird nicht gefolgt.

 

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Beschlussvorschlag:
Für das Gebiet südöstlich "Moorweg", nordöstlich "Achtern Diek" wird der Bebauungsplan

Nr. 22 aufgestellt.

Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.

 

Die Planungsziele werden wie folgt umschrieben:

- Sicherung der städtebaulichen Ordnung bei Folgenutzungen

- Berücksichtigung der landschaftlichen Schutzgebiete.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Mit der Ausarbeitung der Planung wird das Planlabor Stolzenberg, Detlev Stolzenberg,
St. Jürgen- Ring 34, 23564 Lübeck, beauftragt.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB entfallen.

 

Die Öffentlichkeit kann sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB für die Zeit von 14 Tagen über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern. Dies ist nebst Angabe des Zeitraumes öffentlich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 17

Davon anwesend: 14

 

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
 

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Anlagen zur Vorlage