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ALLRIS - Auszug

17.11.2014 - 7 Bebauungsplan Nr. 10 - 4. Änderung der Gemeinde...

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Wortprotokoll

 

Der Vorsitzende erinnert an die bisherige Beratung. Ursprünglich war in der Vorplanung eine Variante mit abknickender Erschließungsstraße favorisiert worden. Zwischenzeitlich haben weitere Überlegungen dazu geführt, dass der Investor einer einfachen Stichstraße mit Wendehammer den Vorzug geben möchte. Der Planer Herr Schwormstede wird gebeten, den aktuellen Planungsstand vorzustellen.

 

  • Das Gebiet ist als SO-Gebiet „Erwerbsgärtnerei“ festgelegt. Insofern war eine Änderung erforderlich.
  • Die Grundstücksaufteilung wurde noch nicht festgelegt, ist aber auch von der Nachfrage abhängig.
  • Die GRZ ist mit für vergleichbare Gewerbeflächen üblichen 0,8 geplant. Durch die Anbauverbotszone sind bereits Grünflächen festgelegt. Eine Ausweisung von 20% Grünflächen stellen somit kein Problem dar.
  • Die zulässige Gebäudehöhe wird mit 18m - bezogen auf eine festgesetzte NN-Höhe - festgelegt. Auf Nachfrage wird erläutert, dass bei Geländeneigungen somit durchaus einseitig größere Fassadenhöhen entstehen könnten. Die Höhe darf für einzelne technische Aufbauten (Fahrstuhl o.ä.) auf maximal 20 % der Dachfläche mit max. 5m überschritten werden.
  • Bisher liegt ein Grünplan ( Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung) noch nicht vor.

 

Auf Nachfrage werden weitere Punkte beraten und es sollen für folgende Punkte noch Festsetzungen vorgeschlagen werden:

 

  • Abgesehen vom Fabrikverkauf (eigene Herstellung) ist der Einzelhandel auszuschließen.
  • Für Werbeanlagen sind sinnvolle Festsetzungen aufzunehmen. Dies hat insbesondere unter Beachtung der Gebäudehöhe, bzw. auch der absoluten Höhe der Werbeanlage zu geschehen.
  • In den angrenzenden Gewerbegebieten ist als Festsetzung zur „Reinhaltung der Luft“ der Ausschluss fossiler Brennstoffe enthalten.

 

Der Planer Herr Schwormstede wird gebeten, die Punkte einzuarbeiten und zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung am 02.12.2014 vorzulegen.

 


 

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Anlagen zur Vorlage