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ALLRIS - Auszug

29.09.2014 - 10 Bushaltestellen - bauliche Maßnahmen / Ausstattung

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Wortprotokoll

Sachverhalt:
 

Zu diesem Tagesordnungspunkt berichtet die Verwaltung.

 

Die Gemeinden des Amtes Siek haben in der Vergangenheit bereits diverse Bushaltestellen barrierefrei ausgebaut. Für die notwendigen baulichen Maßnahmen gewährt das Land Schleswig-Holstein auch weiterhin Zuwendungen i.H.v. bis zu 75 % der förderfähigen Kosten. Derzeit stehen im Kreis Stormarn jährlich 80.000€ für den systemgerechten Ausbau zur Verfügung.

Für die Förderfähigkeit sind einige Voraussetzungen zu erfüllen.

 

  • Die Bordsteine müssen das Anfahren von Niederflur- bzw. Gelenkbussen ermöglichen (bordsteinparalleles Halten, Bordansicht 16cm). Dies soll auch das Einsteigen von Menschen mit unterschiedlichen Mobilitätsbeeinträchtigungen erleichtern.
  • Einbau taktiler Bodenelemente als Sicherheits- bzw. Leitsystem für sehbehinderte Menschen. Diese Bodenindikatoren sind u.a. von Bahnsteigen bekannt.
  • Schaffung einer ausreichenden Bewegungsfläche an den Türen
  • Die Montage von Fahrgastunterständen ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber förderfähig.

 

Die Bushaltestelle in der Straße „An der Chaussee“ i.Ri. Hamburg ist noch nicht systemgerecht ausgebaut. Hinzu kommen die beiden abgängigen Fahrgastunterstände.

Daher werden nachfolgend 2 Ausbauvarianten gegenübergestellt.

 

Variante 1:

Bordsteine und angrenzende Gehwegflächen werden auf einer Länge von rd. 20 m den o.g. Bedingungen angepasst. Auf diesen 20m Länge werden die vorhandenen Befestigungen (Gehweg-Asphalt, Nebenflächen-Beton, Pflaster) entfernt. Die Fläche wird neu gepflastert.

Hinweis: Die Busbucht ist rd. 50m lang) Es verbleiben somit Restflächen des Gehweges und die komplette Fläche der Busbucht in ihrem jetzigen Zustand.

Entscheidet sich die Gemeinde für einen Fahrgastunterstand (Länge 4,5m, rd. 9.000€) analog der entgegengesetzten Fahrtrichtung ist mit Gesamtkosten i.H.v. rd. 21.000 € zu rechnen. Es besteht keine Verpflichtung, den gleichen Typ zu verwenden. Hier gibt es günstigere Alternativen am Markt.

 

Variante 2:

Sollen Busbucht und Gehweg komplett neu gestaltet werden, ist mit Kosten i.H.v. rd. 35.-38.000 € zu rechnen. Die maximalen förderfähigen Kosten betragen 32.000€.

 

 

Im Rahmen der sich anschließenden Diskussion wird u.a auch die Frage nach dem tatsächlichen Einsatz der sogenannten Niederflurbusse und damit auch nach der Notwendigkeit eines Ausbaus gestellt. Es wird jedoch Einvernehmen darüber erzielt, die Haltestelle nachhaltig, d.h. auch mit den Maßnahmen der Variante 2 ausbauen zu lassen.

 

 

Weiterhin wird berichtet, dass im neuen Gewerbegebiet (Mittelweg und im Braaker Bogen) je eine Bushaltestelle – ohne Fahrgastunterstand - vorgesehen. Laut Aussage der Firma Boltze nutzen 20 Beschäftigte öffentliche Verkehrsmittel. Sollte die Gemeinde hier einen Unterstand wünschen, beteiligt sich die WAS mit einem Betrag von insges. 6.000 € brutto.

 

Der Bürgermeister erläutert seine Auffassung. Die Montage eines Unterstandes vergrößert die Akzeptanz des ÖPNV und sollte den angesiedelten Gewerbetreibenden zur Verfügung gestellt werden. Hierüber herrscht Einvernehmen. Der Bürgermeister und der BA-/FA-Vorsitzende werden der Verwaltung einen geeigneten Unterstand aus den vorliegenden Prospekten benennen.

 

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Beschlussvorschlag:
 

1)      Die Gemeindevertretung beabsichtigt, die Bushaltestelle „An der Chaussee“ systemgerecht auszubauen.

2)      Die Verwaltung wird gebeten, für die Ausbauvariante 2 einen Förderantrag zu stellen.

3)      Im Haushalt 2015 werden die benötigten Mittel bereitgestellt.

4)      Die Gemeinde wird im „Braaker Bogen“ und im „Mittelweg“ einen Unterstand errichten lassen. Zu diesem Zwecke sind im Haushalt entsprechende Mittel einzuplanen. Die Verwaltung wird gebeten, dies der WAS mitzuteilen.

 

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Abstimmungsergebnis:  Einstimmig dafür

Ja-Stimmen : 7
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0