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ALLRIS - Auszug

08.09.2014 - 5 Bebauungsplan Nr. 21 der Gemeinde Hoisdorf Gebi...

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Wortprotokoll

Die Verwaltungsvorlage vom 27.08.2014  mit der Vorlagen-Nummer 2014/004/073 liegt allen Ausschussmitgliedern vor. Inhaltlich wird darauf verwiesen.

 

Herr Schippmann berichtet über das aktuelle Lärmschutzgutachten. Die darin vorgeschlagene Lärmschutzwand kann gebaut werden, da der Eigentümer des benachbarten Grundstückes sich schriftlich damit einverstanden erklärt hat.

 

Herr Schippmann erläutert des Weiteren über den Bau eines Regenrückhaltebeckens, um eine solide Entwässerung der Grundstücke unter anderem für das neue Feuerwehrgerätehauses zu gewährleisten. Dafür sind bereits Bohrungen erfolgt.
 

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Beschluss:

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Hoisdorf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie der Begründung hierzu, abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und werden wie in der Anlage aufgeführt abgewogen.

 

Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

b) Satzungsbeschluss

Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung in der jeweils zurzeit geltenden Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 21 für das Gebiet nördlich der L91 Krütz im Anschluss an die Bebauung, westlich bis zum ersten Knick ortsauswärts, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), in der vorliegenden Fassung unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 21 wird unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 21 durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Bemerkung zur Abstimmung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig dafür

Ja-Stimmen              :              4
Nein-Stimmen              :             
Enthaltungen              :             

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Anlagen zur Vorlage