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ALLRIS - Auszug

09.09.2014 - 8 Neufassung der Geschäftsordnung der Gemeindever...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf die Vorlage der Verwaltung vom 18.08.2014 wird verwiesen. Der Ausschussvorsitzende fasst den Sachverhalt zusammen.

Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob die Änderung des § 4 und des § 8 (4) im Einklang mit dem Allris-Verfahren stehen. Gemäß § 4 setzt der Bürgermeister die Tagesordnung fest. Im weiteren Text steht nicht, dass diese mit der Einladung zu versenden ist.

Gemäß § 8 (4) sind Einladungen, Vorlagen und Anlagen allen Ausschussmitgliedern zu übersenden.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Gemäß Rücksprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin steht im Text „übersenden“, „bekanntgeben“ etc. Bei der Geschäftsordnung handelt es sich um eine interne Regelung der Gemeinde. Die Ausführung obliegt der Verwaltung. Hier gibt es entsprechende Dienstanweisungen (auch im Hinblick auf Allris) für die Mitarbeiter. Probleme in Bezug auf das Allris-Verfahren werden insoweit nicht gesehen. Derzeit steht auch noch nicht fest, ob alle Gemeindevertreter/-innen die Unterlagen über Allris abfordern werden. So kann es sein, dass Unterlagen weiterhin auf dem Postwege zu übermitteln sind.

 

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Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung Hoisdorf gibt sich die Geschäftsordnung, wie sie sich aus der Anlage 2 zu dieser Sitzungsvorlage ergibt.
 

Sie ist der Urschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen : 5
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage