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ALLRIS - Auszug

25.01.2021 - 8 Bebauungsplan Nr. 2, 13. Änderung der Gemeinde ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:
a) Aufstellungsbeschluss

Für das Gebiet südöstlich "Schewenhorst", nordöstlich Schewenhorst 27 und südwestlich Schewenhorst 11 wird der Bebauungsplan Nr. 2, 13. Änderung aufgestellt.

Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.

 

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

- Anpassung der Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und Vorgabe einer maßstäblichen und gestalterisch an die Umgebung angepassten Bebauung;

 

- Aktivierung einer Innenbereichsfläche als Maßnahme der Nachverdichtung;

 

- Verbreiterung des vorhandenen Weges östlich der Bebauung 'Schewenhorst' auf 5,00 m zur besseren Erreichbarkeit der südlich anschließenden Fläche.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Mit der Begleitung des Planverfahrens wird das Büro für Bauleitplanung, Herr Czierlinski; aus Bornhöved beauftragt.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich erfolgen.

 

b) Billigung der Planunterlagen

Die Planunterlagen werden in der vorliegenden Fassung vom 13.01.2021 gebilligt.

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 15
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 1
 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter

von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
 

 

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Anlagen zur Vorlage