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ALLRIS - Auszug

12.01.2021 - 7 Bekanntgaben und Anfragen

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Wortprotokoll

Sportzentrum Hoisdorf

Da der 2. Vorsitzende des TuS Hoisdorf e.V. Anmerkungen zum Pachtvertrag für das neue Sportzentrum vortragen möchte, bittet der Bürgermeister darum, dieses jetzt vor Eintritt in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu tun.

Seitens des TuS ergeben sich folgende Anmerkungen:

§ 1 Pachtsache Absatz 2

Die beigefügten Anlagen von Nr. 1 und 2 sollten auf Nr. 1 bis 4 erweitert werden.

§ 19 Inkrafttreten Absatz 2

Hier sollte „vorbehaltlich der Zustimmung der Mitgliederversammlung“ aufgenommen werden.

Der 2. Vorsitzende des TuS erläutert dazu, dass eine Pachtzahlung von jährlich 24.000 € ohne Erhöhung der Mitgliedsbeiträge nicht möglich sei. Die Beiträge können nur im Rahmen einer Mitgliederversammlung erhöht werden. Aufgrund der Einschränkungen hinsichtlich der Corona Pandemie ist jedoch derzeit nicht absehbar, wann eine Mitgliederversammlung durchgeführt werden kann. Ohne das Votum der Mitgliederversammlung oder die Aufnahme eines entsprechenden Vorbehaltes könne er den Vertrag nicht unterzeichnen.

Die Nutzung des Sportzentrums ist laut Bürgermeister nur mit vertraglicher Grundlage möglich.

Hinsichtlich der Pachthöhe entsteht eine rege Diskussion. Herr Rathjen weist darauf hin, dass die Gemeinde verpflichtet ist, eine Pacht zu erheben. Nach der Berechnung der kalkulatorischen Kosten müsse die Pacht höher sein als 2.000 € pro Monat. Da die Bewirtschaftungskosten nicht bekannt sind, soll die vorläufige Pacht vorerst für die ersten 18 Monate angesetzt werden. Nach diesem Zeitraum stehen die Bewirtschaftungskosten fest. Eine neue Kalkulation kann erfolgen. Den Vorwurf, dass die Pacht nach Ablauf von 18 Monaten 6.000 € pro Monat betragen wird, weist Herr Rathjen entschieden zurück. Derartige Äußerungen sind nicht gefallen. Gleichwohl bittet Herr Rathjen, die Beschlüsse der gemeindlichen Gremien abzuwarten. Die Auswirkungen der Corona Pandemie werden sicherlich Berücksichtigung finden.

Eine Festschreibung der Pachthöhe von 2.000 € für die ersten 36 Monate würde laut TuS mehr Planungssicherheit für den Sportverein bieten.

 

§ 6 Unterverpachtung

Der TuS hält eine Regelung für die Unterverpachtung (TuS-Treff) zu 1 €/m² für erforderlich, um die Gemeinnützigkeit nicht zu verlieren. Diese Annahme wird seitens des Bürgermeisters widerlegt.

 

Herr Niemeyer appelliert an ein gegenseitiges Vertrauen und ein konstruktives Denken..